Ab dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit nicht mehr optional. Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen private Unternehmen in Deutschland und in der gesamten EU sicherstellen, dass ihre digitalen Dienste und Produkte barrierefrei sind.
Die Barrierefreiheitsvorgaben gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die digitale Benutzeroberflächen bereitstellen – mit wenigen, klar definierten Ausnahmen.
Ab dem Stichtag zur Einhaltung der Vorschriften müssen alle öffentlich zugänglichen digitalen Systeme den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Seit Juli 2025 ist die Überwachung aktiv – die Durchsetzung ist real:
Die Ära bloßer Empfehlungen ist vorbei. Seit Mitte 2025 sehen sich Unternehmen mit aktiver Durchsetzung und Haftung konfrontiert.